Beachten Sie bitte, dass die An-, Um- und Abmeldung nur von dem Grundstückseigentümer (Verwalter) vorgenommen werden kann! Mieter wenden sich bitte an Ihren Vermieter! Wird das Grundstück von einem Verwalter betreut und soll der Mieter auch Empfänger des Gebührenbescheides sein, so muss beim Eigenbetrieb eine entsprechende Vollmacht des Grundstückseigentümers für den Mieter vorliegen.