Zum Restabfall gehören z.B.:
Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine Problemstoffe sind.
Abfall, der wegen seiner Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallfraktion wie z.B. Altpapier oder Altkleidersammlung zugeordnet werden kann.
Nicht zum
Restabfall gehören z.B.:
Bewusst
handeln - Konsumverhalten ändern - Weniger konsumieren und damit das
Abfallaufkommen reduzieren.
Für die
Entsorgung gelegentlich anfallender Mehrmengen von Restabfall können
handels-übliche Abfallsäcke bis 120 Liter Füllraum genutzt
werden.
Der Abfallsack ist mit einem Barcode-Aufkleber zu
versehen. Dieser kann telefonisch beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
(03843/755-70999) bestellt werden. Der Aufkleber wird unverzüglich
per Post versandt. Ein Barcode-Aufkleber kostet 5,18 €/Stück.
Der
Barcode-Aufkleber ist auf den befüllten Abfallsack zu kleben und am
Abfuhrtag neben die Restabfalltonne zur öffentlichen
Abfallentsorgung bereitzustellen.
Barcode-Aufkleber sind zeitlich unbegrenzt gültig und können auf Vorrat gekauft werden. Der Kauf der Aufkleber wird mittels Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Rostock anzuschließen. Sie haben die gesamten auf ihrem Grundstück anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 6 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock/ AbfeS LRO). Dies bedeutet, dass auch Grundstücke mit teilweiser oder ausschließlich gewerblicher Nutzung an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind.
Dabei ist es ohne Belang, welche privatrechtlichen Entsorgungsverträge ggf. zusätzlich bestehen oder bisher bestanden haben, da diese nicht von den satzungsrechtlichen Bestimmungen entbinden.
Wer entgegen § 6 der Abfallentsorgungssatzung seine Anschlusspflicht nicht erfüllt oder entgegen § 7 AbfeS LRO seiner Mindestanschlusspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AbfeS LRO). Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeld bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie vom Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 03843/755-70350.