Gebühren

Gebührenspiegel - Schwarze Tonne - Restabfallbehälter

Schwarze Tonne - Restabfallbehälter

Die Mindestanschlusspflicht bei Restabfall beträgt für Bewohner mit Hauptwohnsitz 10 l pro Person und Woche, für sonstige Bewohner oder bei einem Nebenwohnsitz 5 l pro Person und Woche.

Entleerung einmal in 4 Wochen

Mindest­anschluss / Personen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

Gebühr pro Saison 15.04. - 15.10.

1

40 l

21,77 €

10,89 €


60 l

32,66 €

 16,33 €

2

80 l

43,55 €

21,77 €


100 l

54,44 €

 27,22 €

3

120 l

65,32 €

32,66 €

4

160 l

87,10 €

43,55 €

5

200 l

108,87 €

54,44 €

6

240 l

130,65 €

65,32 €

27

1.100 l

598,79 €

299,40 €

113

4.500 l

2.449,60 €

 

Entleerung einmal in 14 Tagen

Min­dest­­an­schluss / Per­sonen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

Gebühr pro Saison 15.04. - 15.10.

1

40 l

43,55 €

21,77 €

2

 

 

 

3

60 l

65,32 €

32,66 €

4

80 l

87,10 €

43,55 €

5

100 l

108,87 €

54,44 €

6

120 l

130,65 €

65,32 €

7 - 8

160 l

174,19 €

87,10 €

9 - 10

200 l

217,74 €

108,87 €

11 - 12

240 l

261,29 €

130,65 €

55

1.100 l

1.197,58 €

598,79 €

225

4.500 l

4.899,19 €

 

Entleerung einmal in der Woche

Min­dest­­an­schluss / Per­sonen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

Gebühr pro Saison 15.04. - 15.10.

24

240 l

522,58 €

261,29 €

110

1.100 l

2.395,16 €

1.197,58 €

450

4.500 l

9.798,38 €

 

(Entsorgung nach Vereinbarung nur für Großwohnanlagen)

Entleerung zweimal in der Woche

Min­dest­­an­schluss / Per­sonen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

48

240 l

1.045,16 €

220

1.100 l

4.790,32 €

900

4.500 l

19.596,77 €

(Entsorgung nach Vereinbarung nur für Großwohnanlagen)

Presscontainer

Presscontainergröße

Gebühr / je Abfuhr

10 m³

1.913,79 €

20 m³

3.827,57 €

Hol-und Bringedienst bis 50 m

Entsorgung

Gebühr/ Jahr u. Behälter

Alle 4 Wochen

28,38 €

Alle 2 Wochen

56,76 €

Wöchentlich

113,52 €

Zweimal wöchentlich

227,04 €

Bereitstellung bzw. Abholung d. Abfallbehälter

Füllraum

Gebühr / je Behälter

bis 240 l

17,64 €

1.100/4.500 l

20,38 €

(Gilt nicht für Erststellung!)

 

Entsorgung von Abfallzusatzsäcken

Entsorgung

Gebühr je Barcode - Aufkleber

120 Liter Sack

4,61 €

Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt.

Gebührenspiegel  - Grüne Tonne - Bioabfallbehälter

Grüne Tonne - Bioabfallbehälter

Die Mindestanschlusspflicht bei Bioabfall beträgt 5 l pro Person und Woche.

Entleerung einmal in 4 Wochen

Min­dest­­an­schluss / Per­sonen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

Gebühr pro Saison 15.04. - 15.10.

1

20 l Sack

9,68 €

 

2

40 l

19,36 €

9,68 €

3

60 l

29,04 €

14,52 €

4

80 l

38,72 €

19,36 €

5

100 l

48,40 €

24,20 €

6

120 l

58,08 €

29,04 €

7 - 12

240 l

116,16 €

58,08 €

Entleerung einmal in 14 Tagen

Min­dest­­an­schluss / Per­sonen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

Gebühr pro Saison 15.04. - 15.10.

1 - 4

40 l

38,72 €

19,36 €

5 - 6

60 l

58,08 €

29,04 €

7 - 8

80 l

77,44 €

38,72 €

9 - 10

100 l

96,80 €

48,40 €

11 - 12

120 l

116,16 €

58,08 €

24

240 l

232,33 €

116,16 €

Entleerung einmal in der Woche

Min­dest­­an­schluss / Per­sonen

Behälter- Größe

Gebühr pro Jahr

Gebühr pro Saison 15.04. - 15.10.

16

80 l

154, 89 €

 

24

120 l

232,33 €


48

240 l

464,66 €

232,33 €

(Entsorgung nach Vereinbarung nur für Großwohnanlagen)

Bereitstellung bzw. Abholung d. Abfallbehälter

Füllraum

Gebühr / je Behälter

bis 240 l

17,64 €

1.100/4.500 l

20,38 €

(Gilt nicht für Erststellung!)

Hol-und Bringedienst bis 50 m

Entsorgung

Gebühr/ Jahr u. Behälter

Alle 4 Wochen

28,38 €

Alle 2 Wochen

56,76 €

Wöchentlich

113,52 €

Zweimal wöchentlich

227,04 €

Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt.

Gebührenspiegel - Wertstoffhöfe

Für die Annahme folgender Abfälle werden Gebühren berechnet:

Baustellenabfall/Wurzeln/Dispersionsfarbe

  55,02 €/m³

Bauschutt (mineralisch)

  49,69 €/m³

Rasenschnitt /Laub lose

8,09 €/m³

Anlieferung von Restabfall

41,87 €/m³

Baum-/Strauchschnitt (ohne Wurzeln), Schreddermaterial

12,82 €/m³

Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt.

Keine Zahlungsmöglichkeit auf dem Wertstoffhof.

Gebührenfrei

  • Die Leerung der Blauen Tonne und Gelben Tonne ist gebührenfrei.

  • Gebührenfreie Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof.

Gebührenbescheid

Elektronischer Gebührenbescheid

Den Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung können Sie als elektronischen Bescheid erhalten. Möchten Sie an diesem Onlinedienst des Eigenbetriebes teilnehmen, bitten wir um  Zusendung Ihrer E-Mail-Adresse an: srvcbfll-lrd. Sind Sie für das neue Verfahren registriert,  erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Abfallportal und können dort Ihren Gebührenbescheid abrufen.

Nutzen Sie bitte diesen neuen Service! Das spart Kosten und schont gleichzeitig die Umwelt.

Gebührenbescheid - Postzustellung

Die ausgedruckten Gebührenbescheide werden durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt.

Fälligkeit von Gebühren

Gebühren für Abfallbehälter

Die Abfallgebühr für Rest- oder Bioabfallbehälter wird immer zum 15. eines Quartals fällig, also am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres.


Mahnung

Vierzehn Tage nach dem Zahltermin werden nicht bezahlte Gebühren angemahnt.


Vollstreckung

Wird innerhalb von weiteren sieben Tagen die Gebühr nicht gezahlt, wird der fällige Betrag vollstreckt.
Liegt eine Vollmacht vor, so wird beim Vollmachtgeber vollstreckt.


Gebühren auf dem Wertstoffhof

Die Gebühren werden durch Bescheid (Link Gebührenbescheid) festgesetzt und sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Gebührenbescheide werden ab 30,00 € Entsorgungsgebühr versendet; mindestens aber einmal im Dezember eines Kalenderjahres.

Keine Zahlungsmöglichkeit auf dem Wertstoffhof.

Überweisung der Abfallgebühr

Überweisung der Abfallgebühr

Zahlungsempfänger:

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

IBAN:

DE25 1307 0000 0345 0384 00

Zahlungsgrund:

Kassenzeichen angeben

Fragen zum Geldeingang?

0 38 43 / 7 55 70 200 oder
0 38 43 / 7 55 70 360

Ich ermächtige den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock die von mir zu entrichtenden Abfallgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Antrag Einzugsermächtigung