Bioabfallsammlung

07. Jan 2025

Fremdstoffe in Bio-Abfalltonne

 Viele (städtische) Haushalte haben nicht die Möglichkeit Küchen- und Bioabfall selbst zu kompostieren und sind deshalb verpflichtet die vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis Rostock) zur Verfügung gestellten Abfalltonnen für die Entsorgung ihrer Bioabfälle zu nutzen.

Wie Bioabfälle richtig getrennt und gesammelt werden, wissen die meisten Einwohner des Landkreises. Aufklärungskampagnen und Sortierhilfen gibt es in reichlicher Zahl. Trotzdem sind Fehlwürfe in die Bio-Abfalltonne leider nicht ausreichend zu verhindern.

Mit der Novelle der Bioabfallverordnung wurden die Anforderungen an die Reinheit der Bioabfälle verschärft, da der bei der Verwertung entstehende Kompost wieder in die Natur eingebracht wird.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft verstärkt deshalb die Kontrolle von Bio-Abfalltonnen durch die Mitarbeiter des Abfallsammelunternehmens. Enthalten die Bio-Abfalltonnen eindeutig erkennbare Fremdstoffe, so werden diese nicht entleert. Die entsprechende Abfalltonne wird mit einem Beanstandungsaufkleber versehen, aus dem der Benutzer den Grund der Beanstandung ersehen kann.

Der Nutzer der fehlbefüllten Bio-Abfalltonne erhält die Aufforderung zur Nachsortierung. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Behälter gemäß § 6 Abs. 5 Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeS LRO) kostenpflichtig als Restabfall entleert.

Übrigens, Sortierhilfen für die Bio-Abfalltonne sind in sieben verschiedenen Sprachen auf der Webseite www.wirfuerbio.de als druckfähige PDF-Datei zu finden.